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Unser Service für Ihren Antrag

Als Koordinierungsstelle der Partnerschaft für Demokratie Magdeburg ist es unser Ziel, wirksame und nachhaltige Projekte für Vielfalt und Demokratie in Magdeburg zu ermöglichen. Dafür unterstützten wir Sie bei Ihrem Vorhaben – von der Idee, über den Antrag, bis zur Öffentlichkeitsarbeit.

Schnell-Check Förderfähigkeit

Sie habe ein tolle Idee für ein Projekt bzw. Vorhaben? Prüfen Sie hier, ob eine finanzielle Förderung durch die Partnerschaft für Demokratie Magdeburg infrage kommt:

Ihr Vorhaben bzw. Antrag …

  • richtet sich vorrangig an Menschen in Magdeburg
  • wird im laufenden Kalenderjahr der Antragstellung abgeschlossen und abgerechnet
  • beinhaltet keine Personalkosten (Honorare an Externe sind okay)
  • hat Gesamtkosten unter 8.000 Euro
  • bringt mind. 10 % Eigenmittel und/oder Drittmittel ein
  • startet nicht vor einer möglichen Bewilligung

Antrag Ablauf

Der Weg zur Förderung
Step 01

Informieren

Informieren Sie sich auf unserer Website zu den Voraussetzungen und Bedingungen für Ihre Förderung.

Checkliste

  • Konkrete Idee für Vorhaben vorhanden?
  • Voraussetzungen erfüllt?
  • Nächste Antragsfristen 01.10.26, 01.01.27, 01.04.27, 01.07.27
Step 02

Antrag ausfüllen und einreichen

Dann mal los! Laden Sie sich alle Antragsunterlagen herunter und schicken Sie uns Ihren ausgefüllten Antrag per E-Mail.

Bei Fragen oder Problemen, melden Sie sich gerne bei uns.


Reichen Sie Ihren Antrag am besten mindestens 10 Werktage vor der Antragsfrist ein. So haben wir Gelegenheit, ihn schon im Voraus auf Formfehler oder Unklarheiten prüfen.
Step 03

Formale Prüfung

Bevor Ihr Antrag zur Bewertung an unsere Jury weitergereicht wird, prüfen wir ihn auf formale Korrektheit und Plausibilität.


Sollten uns Unstimmigkeiten auffallen, melden wir uns zurück und helfen bei der Korrektur.
Rechnen Sie mit einer Rückmeldung innerhalb von 3 Werktagen.
Step 04

Bündnistreffen

Die Stunde der Wahrheit: Unsere Jury prüft Ihren Antrag eingehend und entscheidet über die Förderung.


Wir teilen Ihnen die Jury-Entscheidung spätestens einen Monat nach der Antragsfrist mit. Frühster Projektstart ist drei Monate nach Antragsfrist.
Step 05

Ihr Projekt

Jetzt sind Sie an der Reihe! Beginnen Sie mit der konkreten Planung um Umsetzung Ihres Vorhabens. Wir sind schon gespannt, was Sie auf die Beine stellen!


Unsere Koordinierungs- und Fachstelle hilft Ihnen bei der Öffentlichkeitsarbeit z.B. mit Fotografie & Video - wenn Sie das wünschen! Melden Sie sich bei uns :).
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Abrechnung und heben Sie alle wichtigen Listen, Verträge, Quittungen usw. auf.
Step 06

Sachbericht & Teilnehmendenlisten

Mit einem Sachbereicht & Teilnehmendenlisten am Ende des Projektes weisen Sie nach, wofür Sie die Fördermittel eingesetzt haben.

01.01.2026,01.04.2026,01.07.2026,01.10.2026,01.01.2027,01.04.2027,01.07.2027

Nächste Antragsfrist:

tbatba


Spätere Fristen:

  • tba
  • tba
  • tba

Antrag stellen

Fristen & Bearbeitungsdauer

Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden von unserer Jury geprüft. Damit Ihr Antrag bestmöglich vorbereitet in die Jurysitzung gehen kann, empfehlen wir, ihn möglichst mindestens 10 Werktage vor der Antragsfrist einzureichen. So haben wir Gelegenheit, ihn schon im Voraus auf Formfehler oder Unklarheiten prüfen.

Wenn Fragen vor oder während der Antragstellung auftauchen, melden Sie sich jederzeit gerne bei uns – wir unterstützen Sie gern.

Frühster Startzeitpunkt für Ihr Vorhaben: Drei Monate nach der Antragsfrist.

Mehr Informationen zum Antrag

Antragsformulare

Antragsformulare, Links & Downloads

Fragen und Antworten

Allgemeine Informationen

Wer kann einen Zuschuss erhalten?

Antragsberechtigt sind nichtstaatliche Organisationen, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung vorweisen, persönlich und finanziell zuverlässig sind, die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen und gemeinnützige Ziele verfolgen.

Außerdem müssen Antragstellende fachlich geeignet sein und Gewähr dafür bieten, dass ihre Arbeit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung förderlich ist.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

Gefördert werden Einzelmaßnahmen, die mindestens eines der Leitziele der Partnerschaft für Demokratie Magdeburg verfolgen:

  • Demokratieförderung
  • Vielfaltsgestaltung
  • Extremismusprävention

Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, demokratisches Zusammenleben, Vielfalt, Teilhabe und die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Populismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu stärken.

Welche Schwerpunkte sind besonders förderfähig?

Gefördert werden insbesondere Einzelmaßnahmen mit einem oder mehreren der folgenden Schwerpunkte:

  • Erleben demokratischer Selbstwirksamkeit
  • Informationen zu Möglichkeiten demokratischer Beteiligung
  • Demokratische Beteiligung
  • Jugendbeteiligung
  • Angebote für demokratieskeptische Menschen
  • Aufklärung zu Radikalisierungsprozessen und zum pädagogischen Umgang damit
  • Fake News, Desinformation und Radikalisierungsprozesse durch soziale Medien
  • Entwicklung von Schutzmechanismen für die demokratiesensible Zivilgesellschaft
  • Empowerment marginalisierter Gruppen

An wen sollen sich die Projekte richten?

Die Hauptzielgruppe der geförderten Einzelmaßnahmen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in bzw. aus Magdeburg.

Erwachsene Bezugspersonen, Fachkräfte sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gelten als nachgeordnete Zielgruppen. In begründeten Fällen können auch weitere Zielgruppen zugelassen werden; diese müssen bei der Antragstellung benannt werden.

Wo müssen die Maßnahmen stattfinden?

Die Einzelmaßnahmen sollen grundsätzlich in der Landeshauptstadt Magdeburg durchgeführt werden. Außerdem muss die Mehrheit der Teilnehmenden ihren Wohnsitz in Magdeburg haben.

Ausnahmen beim Maßnahmenort sind in begründeten Fällen möglich. Wenn eine Maßnahme außerhalb Magdeburgs stattfindet, müssen die Teilnehmenden ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt Magdeburg haben.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Zuwendung wird als Teilfinanzierung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

Die Fördersumme für Einzelmaßnahmen beträgt in der Regel maximal 8.000 €. In begründeten Einzelfällen kann eine höhere Fördersumme gewährt werden, wenn die Maßnahme im besonderen Interesse der Partnerschaft für Demokratie Magdeburg liegt.

Mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind durch Eigen- und/oder Drittmittel zu finanzieren.

Welche Pauschalen können beantragt werden?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Pauschalen. Für Einzelmaßnahmen können insbesondere folgende Pauschalen geltend gemacht werden:

  • Teilnehmendenpauschale: 44,44 € pro teilnehmende Person und Tag
  • Honorarkostenpauschale ganztägig: 600,00 € je Tag und Honorarkraft bei einem Einsatz von mindestens 6 Stunden pro Tag
  • Honorarkostenpauschale stundenweise: 80,00 € pro Stunde und Honorarkraft bei einem Einsatz unter 6 Stunden pro Tag
  • Vor- und Nachbereitung: 80,00 € pro Stunde, sofern diese anerkennungsfähig ist

Mit den Pauschalen sind sämtliche Ausgaben für Projektveranstaltungen, zum Beispiel Reise- und Personalkosten, grundsätzlich abgegolten.

Welche Fristen sind bei der Antragstellung zu beachten?

Aktuelle Fristen veröffentlichen wir auf unserer Website.

Fristgerecht eingegangene und vollständige Projektanträge werden zum nächstmöglichen Sitzungstermin im Bündnis (Jury) beraten.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Vor der Antragstellung wird eine Beratung durch die Koordinierungs- und Fachstelle dringend empfohlen.
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Formularen.
  • Der vollständige und rechtsverbindlich unterschriebene Antrag muss mindestens elektronisch fristgerecht an pfd@ejbm.de gesendet werden.
  • Zusätzlich ist der Antrag in schriftlicher Form mit Originalunterschrift(en) bei der Koordinierungs- und Fachstelle nachzureichen.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden?

Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Vereinssatzung bzw. Gesellschaftervertrag
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
  • Kopien von Anträgen, Bescheiden oder Spendenzusagen bei Dritt- oder Landesmittelgebern

Darf mit der Maßnahme schon vor der Bewilligung begonnen werden?

Nein. Die Maßnahme darf vor Bewilligung der Zuwendung grundsätzlich noch nicht begonnen haben.

In begründeten Einzelfällen kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg gestellt werden.

Wichtig: Auch bei Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn entsteht kein Anspruch auf eine spätere Förderung. Das Finanzierungsrisiko liegt bei den Antragstellenden.

Wie wird über die Förderung entschieden?

  • Vollständige und fristgerecht eingereichte Projektanträge werden im Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Magdeburg beraten.
  • Das Bündnis entscheidet, inwiefern das Vorhaben zur Zielerreichung der Partnerschaft für Demokratie Magdeburg beiträgt.
  • Auf dieser Grundlage fasst das Bündnis eine Förderempfehlung.
  • Projektanträge ohne Förderempfehlung des Begleitausschusses werden abgelehnt.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Landeshauptstadt Magdeburg entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Einzelmaßnahmen mit einem Fördervolumen ab 5.000 € sind dem Begleitausschuss durch die Antragstellenden persönlich vorzustellen. Sie werden dazu eingeladen.

Was ist bei Ausgaben und Vergaben zu beachten?

  • Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
  • Vergleichsangebote sind aktenkundig zu machen (siehe dazu hauch hier); Skonti und Rabatte müssen genutzt werden.
  • Bewilligte Fördermittel sind grundsätzlich nur im jeweiligen Kalenderjahr verwendbar und nicht in das folgende Kalenderjahr übertragbar.
  • Ausgaben sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig, wenn Leistungszeitraum oder Zahlungsfluss außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
  • Ausgaben müssen direkt zur Zielerreichung des Projektes beitragen.

Wann müssen Angebote eingeholt werden?

Liefer- und Dienstleistungen mit einem geschätzten Netto-Auftragswert von bis zu 15.000 € können unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Direktauftrag beschafft werden.

Liegt der geschätzte Netto-Auftragswert über 15.000 €, ist eine Auftragsvergabe durchzuführen. Dabei sind grundsätzlich mindestens drei schriftliche Angebote einzuholen und die Vergabe ist fortlaufend zu dokumentieren.

Eine künstliche Aufteilung eines Auftrags, um den Schwellenwert von 15.000 € zu unterschreiten, ist unzulässig.

Was ist nicht förderfähig?

  • Speisen und Getränke bei internen Beratungsgesprächen, Besprechungen oder ähnlichen Treffen am Projektort
  • Alkoholische Getränke
  • Gastgeschenke und sonstige materielle Danksagungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Honorarverträge mit sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeitenden aus dem Personalbestand des Zuwendungsempfängers

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Was ist bei Teilnehmendenlisten und Nachweisen zu beachten?

  • Für die Teilnehmendenpauschale sind Teilnehmendenlisten vorzulegen.
  • Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für jeden Tag eine Teilnehmendenliste zu führen.
  • Die Listen müssen mindestens Datum, Name und Unterschrift der Teilnehmenden enthalten.
  • Bei Projekten mit Kindern und Jugendlichen reicht neben dem Datum mindestens die Gesamtanzahl der Teilnehmenden sowie Name und Unterschrift der Betreuungskraft.
  • Bei gefährdeten Zielgruppen kann in begründeten Fällen eine anonymisierte Teilnehmendenliste eingereicht werden.
  • Bei Großprojekten ab in der Regel 200 Teilnehmenden pro Tag ist vorab mit dem Jugendamt abzustimmen, wie die Teilnehmenden erfasst werden.

Was ist bei Öffentlichkeitsarbeit und Nutzungsrechten zu beachten?

Für die Öffentlichkeitsarbeit gelten die Vorgaben des Merkblattes Öffentlichkeitsarbeit der Partnerschaft für Demokratie Magdeburg. Diese sind verbindlich einzuhalten.

Für urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse, die im Rahmen der Maßnahme oder Öffentlichkeitsarbeit entstehen, sind dem BMFSJ, dem BaFzA und dem Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg Nutzungsrechte einzuräumen.

Was ist bei Kooperationspartner/innen zu beachten?

Bei der Auswahl von Kooperationspartner/innen ist sorgfältig darauf zu achten, Unterwanderungsversuchen durch extremistische Organisationen oder Personen vorzubeugen.

Organisationen oder Personen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen oder bei denen damit zu rechnen ist, dürfen nicht mit der Durchführung oder inhaltlichen Mitwirkung an einem Projekt beauftragt werden.

Beabsichtigte Kooperationspartner/innensind bereits im Antrag zu benennen. Kommen während des Projektes neue Kooperationen hinzu, sind diese dem Jugendamt unverzüglich mitzuteilen.

Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt nach Anforderung der Mittel mit dem entsprechenden Formblatt und nach Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.

Eine frühere Auszahlung ist möglich, wenn der Zuwendungsempfänger auf den Rechtsbehelf verzichtet. Zusätzlich muss die Erklärung zum Nutzungsrecht beim Jugendamt eingereicht worden sein.

Was ist nach Abschluss der Maßnahme zu beachten?

  • Innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
  • Der Verwendungsnachweis umfasst die Nachweise der Pauschalen sowie das vollständig ausgefüllte Verwendungsnachweisformular.
  • Im Verwendungsnachweis sind insbesondere die erzielten Wirkungen und die Projektumsetzung darzustellen.
  • Alle mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen sind fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren.
  • Auch Unterlagen zu Vergabevorgängen sind vollständig als Gesamtvorgang zu archivieren.

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