Als Koordinierungsstelle der Partnerschaft für Demokratie Magdeburg ist es unser Ziel, wirksame und nachhaltige Projekte für Vielfalt und Demokratie in Magdeburg zu ermöglichen. Dafür unterstützten wir Sie bei Ihrem Vorhaben – von der Idee, über den Antrag, bis zur Öffentlichkeitsarbeit.
Sie habe ein tolle Idee für ein Projekt bzw. Vorhaben? Prüfen Sie hier, ob eine finanzielle Förderung durch die Partnerschaft für Demokratie Magdeburg infrage kommt:
Ihr Vorhaben bzw. Antrag …
Informieren Sie sich auf unserer Website zu den Voraussetzungen und Bedingungen für Ihre Förderung.
Checkliste
Dann mal los! Laden Sie sich alle Antragsunterlagen herunter und schicken Sie uns Ihren ausgefüllten Antrag per E-Mail.
Bei Fragen oder Problemen, melden Sie sich gerne bei uns.
Bevor Ihr Antrag zur Bewertung an unsere Jury weitergereicht wird, prüfen wir ihn auf formale Korrektheit und Plausibilität.
Die Stunde der Wahrheit: Unsere Jury prüft Ihren Antrag eingehend und entscheidet über die Förderung.
Jetzt sind Sie an der Reihe! Beginnen Sie mit der konkreten Planung um Umsetzung Ihres Vorhabens. Wir sind schon gespannt, was Sie auf die Beine stellen!
Mit einem Sachbereicht & Teilnehmendenlisten am Ende des Projektes weisen Sie nach, wofür Sie die Fördermittel eingesetzt haben.
Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden von unserer Jury geprüft. Damit Ihr Antrag bestmöglich vorbereitet in die Jurysitzung gehen kann, empfehlen wir, ihn möglichst mindestens 10 Werktage vor der Antragsfrist einzureichen. So haben wir Gelegenheit, ihn schon im Voraus auf Formfehler oder Unklarheiten prüfen.
Wenn Fragen vor oder während der Antragstellung auftauchen, melden Sie sich jederzeit gerne bei uns – wir unterstützen Sie gern.
Frühster Startzeitpunkt für Ihr Vorhaben: Drei Monate nach der Antragsfrist.
Antragsberechtigt sind nichtstaatliche Organisationen, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung vorweisen, persönlich und finanziell zuverlässig sind, die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen und gemeinnützige Ziele verfolgen.
Außerdem müssen Antragstellende fachlich geeignet sein und Gewähr dafür bieten, dass ihre Arbeit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung förderlich ist.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen, die mindestens eines der Leitziele der Partnerschaft für Demokratie Magdeburg verfolgen:
Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, demokratisches Zusammenleben, Vielfalt, Teilhabe und die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Populismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu stärken.
Gefördert werden insbesondere Einzelmaßnahmen mit einem oder mehreren der folgenden Schwerpunkte:
Die Hauptzielgruppe der geförderten Einzelmaßnahmen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in bzw. aus Magdeburg.
Erwachsene Bezugspersonen, Fachkräfte sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gelten als nachgeordnete Zielgruppen. In begründeten Fällen können auch weitere Zielgruppen zugelassen werden; diese müssen bei der Antragstellung benannt werden.
Die Einzelmaßnahmen sollen grundsätzlich in der Landeshauptstadt Magdeburg durchgeführt werden. Außerdem muss die Mehrheit der Teilnehmenden ihren Wohnsitz in Magdeburg haben.
Ausnahmen beim Maßnahmenort sind in begründeten Fällen möglich. Wenn eine Maßnahme außerhalb Magdeburgs stattfindet, müssen die Teilnehmenden ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt Magdeburg haben.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Zuwendung wird als Teilfinanzierung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.
Die Fördersumme für Einzelmaßnahmen beträgt in der Regel maximal 8.000 €. In begründeten Einzelfällen kann eine höhere Fördersumme gewährt werden, wenn die Maßnahme im besonderen Interesse der Partnerschaft für Demokratie Magdeburg liegt.
Mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind durch Eigen- und/oder Drittmittel zu finanzieren.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage von Pauschalen. Für Einzelmaßnahmen können insbesondere folgende Pauschalen geltend gemacht werden:
Mit den Pauschalen sind sämtliche Ausgaben für Projektveranstaltungen, zum Beispiel Reise- und Personalkosten, grundsätzlich abgegolten.
Aktuelle Fristen veröffentlichen wir auf unserer Website.
Fristgerecht eingegangene und vollständige Projektanträge werden zum nächstmöglichen Sitzungstermin im Bündnis (Jury) beraten.
Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
Nein. Die Maßnahme darf vor Bewilligung der Zuwendung grundsätzlich noch nicht begonnen haben.
In begründeten Einzelfällen kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg gestellt werden.
Wichtig: Auch bei Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn entsteht kein Anspruch auf eine spätere Förderung. Das Finanzierungsrisiko liegt bei den Antragstellenden.
Einzelmaßnahmen mit einem Fördervolumen ab 5.000 € sind dem Begleitausschuss durch die Antragstellenden persönlich vorzustellen. Sie werden dazu eingeladen.
Liefer- und Dienstleistungen mit einem geschätzten Netto-Auftragswert von bis zu 15.000 € können unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Direktauftrag beschafft werden.
Liegt der geschätzte Netto-Auftragswert über 15.000 €, ist eine Auftragsvergabe durchzuführen. Dabei sind grundsätzlich mindestens drei schriftliche Angebote einzuholen und die Vergabe ist fortlaufend zu dokumentieren.
Eine künstliche Aufteilung eines Auftrags, um den Schwellenwert von 15.000 € zu unterschreiten, ist unzulässig.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Für die Öffentlichkeitsarbeit gelten die Vorgaben des Merkblattes Öffentlichkeitsarbeit der Partnerschaft für Demokratie Magdeburg. Diese sind verbindlich einzuhalten.
Für urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse, die im Rahmen der Maßnahme oder Öffentlichkeitsarbeit entstehen, sind dem BMFSJ, dem BaFzA und dem Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg Nutzungsrechte einzuräumen.
Bei der Auswahl von Kooperationspartner/innen ist sorgfältig darauf zu achten, Unterwanderungsversuchen durch extremistische Organisationen oder Personen vorzubeugen.
Organisationen oder Personen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen oder bei denen damit zu rechnen ist, dürfen nicht mit der Durchführung oder inhaltlichen Mitwirkung an einem Projekt beauftragt werden.
Beabsichtigte Kooperationspartner/innensind bereits im Antrag zu benennen. Kommen während des Projektes neue Kooperationen hinzu, sind diese dem Jugendamt unverzüglich mitzuteilen.
Die Auszahlung erfolgt nach Anforderung der Mittel mit dem entsprechenden Formblatt und nach Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.
Eine frühere Auszahlung ist möglich, wenn der Zuwendungsempfänger auf den Rechtsbehelf verzichtet. Zusätzlich muss die Erklärung zum Nutzungsrecht beim Jugendamt eingereicht worden sein.